Abholung durch Dritte / Vollmacht
Werden Angehörige bzw. Bekannte mit der Abholung beauftragt, benötigen wir zusätzlich zur Versichertenkarte auch eine durch Sie unterzeichnete schriftliche Vollmacht mit Angaben zum Bevollmächtigten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift), zum Zweck der Vollmacht und zu deren Gültigkeit (einmalig / bis zum Widerruf). Diese Vorgehensweise dient Ihrem Datenschutz.